Führerschein­unter­suchungen

Sie wollen den Führerschein erwerben oder ihre Lenkberechtigung erweitern bzw. verlängern?  Bei mir sind Sie richtig!Ich bin als Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) bestellt und daher berechtigt, alle Österreicher(innen) und EU Bürger(innen) zu untersuchen, welche eine österreichische Lenkberechtigung erwerben, erweitern oder verlängern wollen.

Das Attest  kann entweder für die Gruppe 1 (Klasse A,B,B&E,E) oder
Gruppe 2 (C,C1,C&E,C1&E,D,D&E) ausgestellt werden und ist ab Ausfertigung 18 Monate lang gültig.
Für die Untersuchung vereinbaren Sie bitte einen Termin, zudem Sie folgende Unterlagen mitbringen sollten:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Als Brillenträger benötigen Sie zusätzlich einen Brillenpass, welcher nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen erhalten Sie bei ihrem Optiker.
  • Als Kontaktlinsenträger nehmen Sie bitte ihr Aufbewahrungsset mit.
  • Ihre Sehleistung muss mit und ohne Kontaktlinsen beurteilt werden.
  • Falls Sie Brille und Kontaktlinsen im Führerschein eingetragen haben wollen, kommen Sie idealerweise mit der Brille und setzen ihre Kontaktlinsen erst in der Ordination im Laufe der Untersuchung ein.

Die Gebühren für die Untersuchung sind im § 23 FSG festgelegt :

  • Für eine(n) Bewerber(in) um eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 € 35.-.
  • Für eine(n) Bewerber(in) um eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 € 50.-, wobei in                                    diesem Betrag die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten ist.
  • Für Wiederholungsuntersuchungen € 30.-.

Ich freue mich, dass ich Ihnen auch in diesem Bereich behilflich sein kann!